Unser Präventionsprogramm für Unternehmen
Cyber Mobbing Services
Aktuelle Studien zeigen, dass der deutschen Wirtschaft ein direkter Schaden von knapp 8 Mrd. Euro p. a. durch Mobbing/ Cybermobbing entsteht. Die indirekten Kosten durch den Verlust an Kompetenz, Qualität und die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter ist wohl um ein Vielfaches höher.
Das Präventionsprogramm CyMoS (Cyber Mobbing Services) ist ein ganzheitliches Konzept, das die Unternehmensleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter einbezieht. Für besonders gefährdete Personengruppen im Unternehmen, z. B. Auszubildende, stehen im Programm zusätzlich speziell ausgerichtete Maßnahmen zur Verfügung.
Dabei gehen wir mit einem ganzheitlichen Ansatz vor, der wie folgt aufgebaut ist:
- Eine Kampagne kann mit Erfassung der Situation zum Thema Cybermobbing im Unternehmen beginnen. Damit stellen wir die Basis für gezielte Maßnahmen her. Diese Erfassung kann auch sehr gut in regelmäßig durchgeführte Mitarbeiterumfragen integriert werden.
- In geeigneten Veranstaltungen werden Führungskräfte und Mitarbeiter von uns zum Thema sensibilisiert. Dies können z. B. Abteilungsmeetings, Führungskräfteveranstaltungen oder Einführungsseminare für neue Mitarbeiter sein.
- Mit regelmäßigen Informationen werden Führungskräfte und Mitarbeiter von uns über neue Entwicklungen zum Thema informiert.
- In speziellen Seminaren werden Führungskräfte, Betriebsräte und Ausbilder im Umgang mit Mobbingvorfällen in ihrem Bereich geschult.
- Für betroffene Mitarbeiter steht beim Bündnis eine Hotline zur Erstberatung zur Verfügung. Dabei unterscheiden wir nicht, ob der Mitarbeiter im betrieblichen Umfeld oder privat gemobbt wird.
- Weiter bieten wir Unterstützung bei der Organisation einer individuellen Beratung oder strafrechtlicher Verfolgung an.
Der Schutz von Mitarbeitern vor Cybermobbing im Unternehmen liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung und der Führungskräfte. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind im z. B. im § 241 BGB (Fürsorgepflicht), im § 75 Betriebsverfassungsgesetz oder in verschiedenen Paragraphen im Strafgesetzbuch geregelt.
Als eine Erkenntnis unserer Studie zum Cybermobbing unter Erwachsenen haben wir festgestellt, dass in fast der Hälfte aller Mobbingvorfälle in Unternehmen die Führungskräfte beteiligt sind. Dabei ist die Führungskraft nicht unbedingt der Initiator der Mobbingattacke, oft wird die Attacke aber von der Führungskraft unterstützt oder zumindest geduldet, um eigene Ziele zu verfolgen. Dies kann auch strafrechtlich relevant werden, entsprechende Bußgelder sind von deutschen Gerichten schon ausgesprochen werden.